Flächenwidmungs- und Bebauungsplan für die ehemalige Gendarmerie-Zentral-Schule
Um das rund 4,5 Hektar große Areal der ehemaligen Gendarmerie-Zentral-Schule städtebaulich zu entwickeln, hat die Stadtgemeinde Mödling den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan per Gemeinderatsbeschluss vom 18.12.2015 geändert.
Flächenwidmung:
Der Flächenwidmungsplan ist das wichtigste Instrument der Raumordnung. Er schreibt vor, welche Nutzung auf dem Grundstück möglich ist. Das Gelände der ehemaligen Gendarmerie-Zentral-Schule war bisher als Bauland Sondergebiet (BS) gewidmet. Dies wird jetzt geändert auf Bauland Wohngebiet (BW), auf Bauland Kerngebiet (BK) und für Nahversorger und Dienstleistungen auf Bauland-Sondergebiet (BS). Im neuen Flächenwidmungsplan sind auch die öffentlichen Verkehrsflächen (Vö) und die Grünland-Parkanlage (Gp) im Zentrum festgelegt.
Bebauungsplan:
Auf Basis des Flächenwidmungsplanes wird im zweiten Schritt der Bebauungsplan verordnet. Dieser legt die Bebauungsweise, die Bebauungsdichte, die Bebauungshöhe für das Grundstück sowie die Bau- und Straßenfluchtlinien fest. Laut dem alten Bebauungsplan durfte auf dem Grundstück der ehemaligen Gendarmerie-Zentral-Schule in offener Bebauungsweise mit einer Bebauungsdichte von 50 % und Bauklasse III, IV (bis 14 Meter Höhe) gebaut werden. Der neue Bebauungsplan sieht nun weitgehend geringere Bebauungsdichten und Bauhöhen vor.
Im Bauland-Wohngebiet (BW) können 25 bis maximal 30 % des Grundstücks in offener Bauweise bebaut werden, bei maximalen Bauhöhen von 7, 10 oder 11 Metern.
Für das Bauland-Kerngebiet (BK) im Zentrum der ehemaligen GZS ist eine Bebauungsdichte von 30 bis 50 % bei offener bzw. geschlossener Bauweise vorgeschrieben bei einer maximalen Bauhöhe von 10 bzw. 13 Meter.
Das Bauland-Sondergebiet (BS) an der Technikerstraße kann mit einer Bebauungsdichte von 35 % und geschlossener Bauweise entsprechend der Baufluchtlinien bebaut werden. Hier gelten die Bauklassen III und IV, mit einer Gebäudehöhe von 8 bis maximal 14 Meter.